Die Landesregierung hat Dienstag beschlossen, dass es ab Montag, den 27.4.2020, in ganz Baden-Württemberg eine Maskenpflicht geben soll.

Das bedeutet: Bei der Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahn, Bus, usw.) und beim Einkaufen muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden.
Hierfür braucht es keine medizinische Maske, es reicht auch ein selbstgenähter Schutz oder ein Tuch oder Schal.

Der Schutz hilft die Ansteckungsgefahr für andere zu verringern, da man so sein Gegenüber vor eigenen Tröpfchen schützt. Nur das Tragen der Maske hilft allerdings nicht, um sich selbst – also den Träger – zu schützen.
Tragen wir jedoch alle eine Maske schützen wir uns automatisch alle gegenseitig und das ist unser Ziel.

Trotzdem müssen selbstverständlich weiterhin alle Kontakte begrenzt und die Abstandsregeln (von 2 Meter) eingehalten werden.

Haltet durch und bleibt gesund!

Hier gibt es weitere Infos.

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