Seit dieser Woche gilt die Regelung zur „erweiterten Notbetreuung“ in Stuttgart.
Das heißt, dass nun wieder mehr Kinder in den Einrichtungen betreut werden dürfen und können. Hier ein Auszug der Website der Stadt Stuttgart:
„Die erweiterte Notbetreuung ab Montag, 27. April 2020, gibt es für
– Schülerinnen und Schüler an Grundschulen,
– in Grundschulstufen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren,
– Grundschulförderklassen,
– Schulkindergärten,
– in den Klassenstufen 5 bis 7 an den auf der Grundschule aufbauenden Schulen,
– sowie für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, soweit sie noch nicht wieder am Betrieb der Einrichtung oder der Tagespflegestelle teilnehmen.
Berechtigt zur Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung sind Kinder, deren Erziehungsberechtigte beide einen Beruf ausüben, dessen zugrundeliegende Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur nach § 1a Absatz 8 der Corona-Verordnung beiträgt, und sie unabkömmlich sind oder – und das ist neu – eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung wahrnehmen und dabei unabkömmlich sind.
Das Vorliegen der Voraussetzungen muss durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers oder des Dienstherrn belegt werden. Außerdem muss versichert werden, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.“
Solltet ihr also in euren Familien eine solche Notbetreuung wegen der Arbeit brauchen, meldet euch bei euren Kindergärten, Schulen usw.
Die Formulare für den Antrag bekommt ihr direkt von den Einrichtungen oder online auf der Website der Stadt Stuttgart.
Bleibt gesund und haltet durch !